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on 04 20, 2010

Eines der letzten Refugien der deutschen Sprache ist gewiss das Bundesgesetzblatt. Hier scheut man nicht die Ansammlung dutzender Buchstaben, um ein Wort zu bilden. Hier gelten die Regeln der Interpunktion unvermindert und grenzen mit traumwandlerischer Sicherheit auch scheinbar unübersichtlichstes Paragraphengelände fein säuberlich in inhaltliche Parzellen, sodass der sprachlich interessierte Leser im Geiste nur den Hut ziehen kann. Hier ist der formale Fortbestand der Grammatik ungefährdet und kann sich selbst schier inzestuös zu immer neuen Ausläufern, ja, zu wahren Wortgebirgen vervielfältigen. Unter den neuesten Beispielen gefällt das Wort “Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung” besonders, und zwar nicht nur wegen der Anzahl der Buchstaben – immerhin 47 an der Zahl -, sondern auch wegen des enormen Erweiterungspotentials. Man denke nur an den Wortzusatz “änderung” oder “anpassung” oder gar “durchführungsbestimmung” – es gibt schier grenzenlose potentielle Sprach-Apps dafür.

binnenschiff

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